Steuern beim bidirektionalen Laden – Aus für Doppelbesteuerung

Mit einem neuen Gesetz soll der umstrittenen Mehrfachbesteuerung beim BiDi-Laden ein Ende gesetzt werden. Bis dato war es so, dass sowohl für den bezogenen Strom (Abnahme bzw. „Kauf“) als auch für den eingespeisten Strom (Abgabe bzw. „Verkauf“) Steuern fällig wurde. Diese steuerliche Regulatorik zählte bisher zu den Barrieren, die es schwierig machten, V2G-/V2H-/V2X-Anwendungen rentabel auszugestalten.

Unterschied zum stationären Speicher

Die gleiche Logik trifft eigentlich auch auf stationäre Heimspeicher zu, allerdings wurde die steuerliche Behandlung hier bereits 2019 angepasst. Die Doppelsteuer trifft bei stationären Hausakkus also nicht mehr zu. Bei mobilen Speichern hingegen, also bei z. B. E-Autos, galt weiterhin die doppelte Besteuerung. Beim Einspeichern des Stroms schlüpft der Nutzer in die Rolle des Konsumenten, beim Ausspeichern in die Rolle des Versorgers. Diese Missstand soll nun mit einem neuen Gesetz behoben werden.

BiDi-Anwendungen zukünftig rentabler

Das Ende der Doppelbesteuerung soll Anwendungen im BiDi-Bereich (z. B. V2G, V2H, V2X) wirtschaftlich deutlich attraktiver machen. Auch organisatorisch und vor allem für Privatpersonen kann das neue Gesetz durch den Wegfall der Mehrfachbesteuerung Vereinfachungen bringen. Wie das Gesetz im Detail aussehen wird, ist noch nicht bekannt.

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