Förderung für bidirektionale Wallboxen und Ladestationen

Förderungen für bidirektionales Laden (V2G, V2H)

Obwohl bidirektionale Lademöglichkeiten, wie Vehicle-to-Grid, Vehicle-to-Home und V2X noch ganz am Anfang stehen, gibt es bereits eine Förderung für jene, die sich eine bidirektionale Wallbox kaufen und installieren möchten. Da BiDi-Wallboxen in der Anschaffung in Installation in der Regel deutlich teurer sind als normale und smarte Wallboxen, ist die neue Förderung eine willkommene finanzielle Unterstützung.

Wie hoch ist die Förderung für bidirektionale Ladestationen?

Da für den Kauf und die Errichtung von V2G- und V2H-Wallboxen tiefer in die Tasche gegriffen werden muss, als es bei konventionellen Ladelösungen der Fall ist, ist auch die Förderung höher. Im Kanton Zürich beträgt der Zuschuss pauschal 2.000 Franken pro bidirektionaler Ladestation bzw. Wallbox.

Wo und wie kann die Förderung beantragt werden?

Die Förderung ist Teil des „kantonalen Förderprogramms Ladeinfrastruktur“ und kann prinzipiell im Kanton Zürich beantragt werden. Fördergesuche können im kantonalen Online-Portal „Gebäudeprogramm“ gestellt werden.

Wann kann der Förderantrag gestellt werden?

Besonders gute Nachrichten für all jene, die mit dem Kauf und der Montage ihrer BiDi-Ladelösung „etwas zur früh“ dran gewesen sind: der Zuschuss kann auch rückwirkend beantragt werden. Dies gilt bis inkl. 06. Februar 2023. Das Förderprogramm für (bidirektionale) Ladestationen ist bis Ende 2026 befristet.

2 Kommentare zu “Förderung für bidirektionale Wallboxen und Ladestationen

  1. Meyer-Hübner, Axel sagt:

    Hallo Team,
    das beschriebene Förderprogramm gilt ja nur für die Schweiz.
    Ab 26.9.2023 gibt es auch in Deutschland ein Förderprogramm für bidirektionale Wallboxen, allerdings nur im Zusammenhang von PV+Speicher + Wallbox .
    Der KFW Antrag 442 wird ab dem obigen Datum freigeschaltet.

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